§°1 Name und Sitz des Vereins
§°2 Zweck des Vereins
§°3 Aufgaben
§°4 Mitgliedschaft in anderen Vereinen und Verbänden
Der Verein kann Mitglied in anderen Vereinen mit Sitz in Salzkotten, die vom Finanzamt
als gemeinnützig anerkannt worden sind, und in übergeordneten Verbänden, die ebenfalls
vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden sind, werden.
§°4 Mitgliedschaft
§°6 Ausschluss
§°7 Ehrenmitglieder
Mitglieder, die sich innerhalb ihrer Vereinstätigkeit besondere Verdienste erworben haben,
können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung
(§°15Abs.°2°f) zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§°8 Ehrenvorsitzender
Zu Ehrenvorsitzenden können auf Vorschlag des Vorstandes, durch Beschluss der
Mitgliederversammlung (§°15 Abs.°2°f), ehemalige Vorsitzende, die sich um den Verein
verdient gemacht haben, ernannt werden.
§°9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§°10 Mitglieder mit Sonderrechten nach §°35 BGB
Die 16 Vereinsgründer
1. Ulrich Schaub 2. Hermann Wollförster 3. Franz Josef Pott
4. Ulrich von Sobbe 5. Manfred Gubitz 6. Helmut Grewe
7. Helmut Helling 8. Friedel Bergschneider 9. Ewald Berg
10. Heinz Fricke 11. Heinrich Syring 12. Paul Niggemeier
13. Johannes Salmen 14. Dr. Walter Hemmen 15. Franz Güniker
16. Friedrich Klingenthal
haben nach §°35 BGB folgende Sonderrechte:
a) Ihrem einstimmigen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung muss entsprochen werden, falls es sich hierbei nicht um
einen völlig außerhalb des Vereinszwecks liegenden Tagesordnungspunkt handelt;
b) sie können mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber einem
Vorstandsmitglied freiwillig aus dem Verein ausscheiden;
c) ein Vereinsausschluss ist nur möglich, wenn ein sonderberechtigtes Mitglied durch
rechtskräftiges Urteil eines staatlichen Strafgerichts wegen Verbrechens zu einer
Freiheitsstrafe mit einer der in §°45 StGB genannten Nebenfolgen verurteilt worden
ist.
§°11 Mitgliedsbeitrag
§°12 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.
§°13 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung durch einen der Stellvertreter einberufen und geleitet.
§°14 Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung
§°15 Aufgaben, Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
§°16 Vorstand
Der Vorsitzende leitet die Vorstandsitzungen. Sollte der Vorsitzende verhindert sein, leitet einer der beiden Stellvertreter die Vorstandssitzung.
§°17 Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
§°18 Kassenprüfung
§°19 Haftung des Vereins
Für die Haftung des Vereins gilt §°31 BGB entsprechend.
§°20 Zweckbetrieb
Der Verein ist berechtigt zur Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsgemäßen
Aufgaben einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu errichten. §°14 und §°65
Abgabenordnung (A0) sind zu beachten.
§°21 Auflösung des Vereins, Vereinsvermögen
§°22 Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 08.03.2017 genehmigt.
Sie tritt in dieser Fassung mit Wirkung vorn heutigen Tage in Kraft. Die bisherige Satzung
tritt hiermit außer Kraft.